Umsatzsteuer im Bereich der öffentlichen Hand

Im Bericht "Umsatzsteuer: Neuregelungen der Unternehmereigenschaft juristischer Personen" wurden die wesentlichen Elemente der Neuregelung im Hinblick auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs des UStG für juristische Personen des  öffentlichen Rechts („jPdöR“; v.a. Landkreise, Städte, Gemeinden und Zweckverbände) dargestellt. Unsere Praxiserfahrungen zeigen, dass die große Mehrheit der jPdöR die Option zur weiteren Anwendung des alten Rechts ausgeübt hat, so dass die Neuregelungen spätestens ab 01.01.2021 verpflichtend anzuwenden sind.

Der lange Übergangszeitraum sollte unbedingt dazu genutzt werden, die notwendigen Analysen, Organisationsänderungen, IT-Anpassungen u.ä. zeitnah anzugehen.Die meisten jPdöR verfügen jedoch nicht über das erforderliche steuerliche Know­how oder über ausreichende Ressourcen. Durch unsere detaillierten Kenntnisse des Umsatzsteuerrechtes für die öffentliche Hand, der Organisationsstrukturen innerhalb der Gebietskörperschaften sowie der Rechnungslegung nach der KommHVO Saarland können wir die jPdöR bei der Umsetzung der Neuregelung kompetent beratend unterstützen. Die Beratung der W+ST Publica umfasst dabei mehrere Module, je nach Stand des Projektes und der Ressourcen der Mandanten. In einem ersten Schritt können die Bestandsaufnahme von Tätigkeiten durch Analyse des Haushalts der jPdöR, Prüfung von Verträgen im Hinblick auf interkommunale Zusammenarbeit sowie die Durchführung von Mitarbeiterschulungen erfolgen. Nach einem Zwischenergebnis auf Basis der Analysen und Erkenntnisse bieten wir unseren Mandanten maßgeschneiderte Lösungen im weiteren Umstellungsprozess. Kernthemen können dann z.B. organisatorisch erforderliche Anpassungen, Auswirkungen auf das Rechnungswesen sowie die umsatzsteuerliche Optimierung von Verträgen sein.

Ihr Ansprechpartner
Richard Boßlet
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Standort: Saarbrücken
W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH
Europaallee 13
66113 Saarbrücken
Telefon: 06 81 / 95 94 80 - 0