
Was genau ist der digitale Nachlass?
Hierunter fällt die Gesamtheit des digitalen Vermögens des Erblassers. Im
Einzelnen können dazu zählen:
• gespeicherte Daten auf heimischen Datenträgern, im Internet oder in Clouds
• Webseiten
• E-Mail-Konten
• Social-Media-Konten
• PayPal-Guthaben
• Vertragsabschlüsse über das Internet, sowohl mit gewerblichen Anbietern als auch zwischen Privaten
• Telekommunikationsverträge, z. B. Mobilfunk- / Internet-AccessProviding-Verträge
• Hard- und Software
Rat an Erblasser und Erben
• Die Erben/Angehörigen brauchen in vielen Fällen schnellstens Zugang zu vorhandenen Accounts, und zwar innerhalb der 6-wöchigen Frist zur Erbausschlagung.
• Der Erblasser sollte daher dafür Sorge tragen, dass seine Erben über vorhandene Accounts informiert werden und ihnen die Zugangsdaten einschließlich Passwörter hinterlassen.
• Einige zentrale Fragen sind noch ungeklärt, insbesondere das Verhältnis zwischen dem Erbrecht, soweit der Zugriff auf Emails betroffen ist, und dem Fernmeldegeheimnis.

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Kerstin Kiefer
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