Durch die im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind künftig auch mittelständische Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Bereits für das Geschäftsjahr 2025 sind Unternehmen, welche die Größenkriterien von großen Kapitalgesellschaften erfüllen, zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet. Damit für das Jahr 2025 ein adäquater Bericht veröffentlicht werden kann, müssen bereits in 2024 erste Maßnahmen ergriffen werden.
Maßnahmenplan
Damit im Jahr 2025 Informationen über das Thema Nachhaltigkeit erschlossen, Kennzahlen und Angaben ermittelt und erste Testläufe durchgeführt werden können, müssen in 2024 bereits die Weichen gestellt werden.
Deshalb sollte als erster Schritt schon in 2024 eine Umfeld- und Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt werden. Ziel ist hierbei ein Bewusstsein über den Status Quo und Ambitionen des Unternehmens zu schaffen und Ziele im Nachhaltigkeitssektor zu formulieren.
Des Weiteren sollten Unternehmen bereits Kennzahlen definieren und eine Ablauf- und Aufbauorganisation entwerfen. Um einen reibungslosen Ablauf im Jahr 2025 zu gewährleisten, wird empfohlen, außerdem noch in diesem Jahr die Nachhaltigkeitsstrategie zu definieren.
Auch mit der Einstufung der EU-Taxonomie sollte sich schon in 2024 beschäftigt werden.
So könnte ein Zeitplan für die nächsten Jahre wie folgt aussehen:
Fazit
Die Komplexität und der Arbeitsaufwand zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts darf nicht unterschätzt werden. Gerade wenn das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen noch nicht etabliert ist, wird es viel Zeit brauchen für den Weg von den ersten einzuleitenden Schritten bis hin zu einem qualitativ adäquaten Nachhaltigkeitsbericht. Deshalb ist zu empfehlen, bereits 2024 erste Maßnahmen zu ergreifen, um einen reibungslosen Ablauf im Jahr 2025 zu gewährleisten.
Die ersten einzuleitenden Schritte stellen wir Ihnen gerne in den nächsten Blog-Beiträgen dar.
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