Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das neue LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ (LkSG)

Es ist Zeit zu Handeln! - W+ST Smart Package für den Mittelstand

Wurden Sie kürzlich angeschrieben, dass ein Kunde seine AGB geändert hat oder sollten Sie einen Verhaltenskodex unterzeichnen?

Hintergrund kann das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz LkSG) sein, dass am 01.01.2023 in Kraft getreten ist.

Ihr Unternehmen (Unternehmensgruppe) beschäftigt 1.000 oder mehr Mitarbeiter?

Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten sind bereits seit dem 01.01.2023 unmittelbar nach dem LkSG verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten umzusetzen. Ab dem 01.01.2024 wird der unmittelbare Anwendungsbereich des LkSG auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet. Bei Nichtumsetzung drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 800.000 Euro oder 2 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes. 

Sie sind Zulieferer innerhalb einer Lieferkette und beschäftigen weniger als 1000 Mitarbeiter?

Die Sorgfaltspflichten der unmittelbar durch das LkSG verpflichteten Unternehmen werden von diesen entlang der Lieferkette nach unten weitergegeben. Zulieferer, die nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, werden daher von Auftragnehmern oberhalb der Lieferkette vertraglich zur Umsetzung der Pflichten aus dem LkSG verpflichtet. Bei Nichtumsetzung durch den Zulieferer droht diesem die Beendigung der Vertragsbeziehung sowie sogar die Inanspruchnahme auf Schadensersatz.  

„Stellen Sie sich jetzt zukunftssicher für das Lieferkettengesetz auf!“

  • Unser Basispaket zum LkSG W+ST Smart Package für Zulieferer innerhalb der Lieferkette.

    Mit unserem Smart Package für Zulieferer innerhalb der Lieferkette setzen Sie die wesentlichen Anforderungen kurzfristig und praxisgerecht um. Sie erhalten Handreichungen und Vorlagen, um selbst die für Zulieferer wesentlichen Pflichten umzusetzen. Wir geben Ihnen eine kurze Einführung in die Thematik und den Umgang mit unseren Vorlagen, um Sie optimal vorzubereiten.
     
  • Unser Beratungspaket W+ST Lieferkette Advanced für unmittelbar nach dem LkSG verpflichtete Unternehmen und Zulieferer innerhalb der Lieferkette.

    Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei der Umsetzung der gesetzlich normierten Pflichten. Dazu bieten wir Ihnen zusätzlich zu den Handreichungen und Vorlagen einen Workshop zur individuellen Ersteinschätzung und -beratung sowie die Anpassung der Dokumente speziell auf Ihr Unternehmen.

 

Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei der Umsetzung der gesetzlich normierten Pflichten. Dazu bieten wir Ihnen zusätzlich zu den Handreichungen und Vorlagen einen Workshop zur individuellen Ersteinschätzung und -beratung sowie die Anpassung der Dokumente speziell auf Ihr Unternehmen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verfolgt das Ziel, menschen- und umweltrechtliche Risiken in globalen Lieferketten aller Branchen zu minimieren und zu eliminieren.

Das Gesetz trägt den unmittelbar verpflichteten Unternehmen umfassende Sorgfaltspflichten bezogen auf ihren eigenen Geschäftsbereich und ihre unmittelbaren Zulieferer auf, um diese Ziele zu erreichen. Diese Sorgfaltspflichten werden von den einzelnen Unternehmen entlang der Lieferkette nach unten adressiert und Geschäftspartner auf die Einhaltung der Vorgaben aus dem LkSG verpflichtet.

Folgende Fragen müssen Sie sich bspw. im Zuge dieser Thematik künftig stellen:

  • Welche menschen- und umweltrechtlichen Risiken bestehen in den Lieferketten Ihres Unternehmens?
  • Sind Ihre direkten oder indirekten Geschäftspartner möglicherweise in Zwangsarbeit oder Kinderarbeit in einem anderen Land involviert?
  • Haben Sie angemessene Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz getroffen?
  • Wie geht Ihr Unternehmen mit Wertstoffen und Abfällen in der Produktion um?
  • Welche Rohstoffe verwendet Ihr Unternehmen und woher kommen diese?

Neben der Einrichtung eines Risikomanagement und Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen sind unmittelbar betroffene Unternehmen u.a. verpflichtet eine Grundsatzerklärung abzugeben sowie Präventionsmaßnahmen zu verankern als auch Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus sind sie zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens in ihrem Unternehmen verpflichtet.

Mit unserem W+ST Hinweisgebersystemerfüllen Sie nicht nur die Anforderungen an den Hinweisgeberschutz und das Lieferkettengesetz, sondern setzen zudem bereits wesentliche Anforderungen weiterer gesetzlicher Pflichten (z. B Geldwäschegesetz) smart und rechtssicher um.

Stellen Sie Ihre internationalen Wertschöpfungsketten auf den Prüfstand. Setzen Sie sich proaktiv für eine transparente, menschen- und umweltgerechte Lieferkette ein und profitieren Sie zugleich von Wettbewerbsvorteilen durch Versorgungssicherheit, Kosteneffizienz und Optimierung Ihres Lieferantennetzes.

 

Wir geben Ihnen Orientierung in eine nachhaltigere Unternehmensführung, dem Erfolgssiegel unserer Zukunft!

Sprechen Sie uns gerne an!
Ihre Ansprechpartnerinnen
Sarah Bores
Rechtsanwältin
Standort: Dillingen
W+ST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Münchener Straße 1
66763 Dillingen
Telefon: 06831 / 698 510
Regine Meiser
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Standort: Dillingen
W+ST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Münchener Straße 1
66763 Dillingen
Telefon: 06831 / 698 510

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

* Pflichtfelder

Diesen Beitrag teilen auf: