Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das neue LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ (LkSG)

Es ist Zeit zu Handeln! 

Ihr Unternehmen (Unternehmensgruppe) beschäftigt 1.000 oder mehr Mitarbeiter?

Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten sind bereits seit dem 01.01.2023 unmittelbar nach dem LkSG verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten umzusetzen. Ab dem 01.01.2024 wird der unmittelbare Anwendungsbereich des LkSG auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet. Bei Nichtumsetzung drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 800.000 Euro oder 2 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes.

Sie sind Zulieferer innerhalb einer Lieferkette und beschäftigen weniger als 1000 Mitarbeiter?

Die Sorgfaltspflichten der unmittelbar durch das LkSG verpflichteten Unternehmen werden von diesen entlang der Lieferkette nach unten weitergegeben, sodass Zulieferer, die nicht unmittelbar in den An-wendungsbereich des Gesetzes fallen, von Auftragnehmern oberhalb der Lieferkette vertraglich zur Umsetzung der Pflichten aus dem LkSG verpflichtet werden. Bei Nichtumsetzung durch den Zulieferer droht diesem kurzerhand die Beendigung der Vertragsbeziehung sowie sogar die Inanspruchnahme auf Schadensersatz.

„Stellen Sie sich jetzt zukunftssicher für das Lieferkettengesetz auf!“

  • Lieferketten-Beratungspaket für unmittelbar nach dem LkSG verpflichtete Unternehmen.
    Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei der Umsetzung der gesetzlich normierten Pflichten. Hierzu unterbreiten wir Ihnen gerne ein gesondertes Angebot.
  • SMALL PACKAGE für Zulieferer innerhalb der Lieferkette.
    Vertragspartner wollen Sie als Zulieferer zur Umsetzung des LkSG verpflichten? Ihnen droht die Kündigung des Vertragsverhältnisses bei Nichtumsetzung gewisser Schutzziele des LkSG? 

„Haben Sie keine Angst vor dem Auslisten!“

Mit unserem Small Package für mittelbar nach dem LkSG Verpflichtete setzen Sie die wesent-lichen Anforderungen kurzfristig und praxisgerecht um. 

Paketpreis 850,- Euro zzgl. USt.  

Das LkSG verpflichtet u.a. zur Einführung eines Beschwerdeverfahrens. Mit unserem W+ST-Hinweisgebersystem erfüllen Sie nicht nur die Anforderungen an den Hinweisgeberschutz und das Lieferkettengesetz, sondern setzen zudem bereits wesentliche Anforderungen weiterer gesetzlicher Pflichten (z. B Geldwäschegesetz) smart und rechtssicher um.

Sprechen Sie uns gerne an!

Ihre Ansprechpartnerinnen
Sarah Bores
Rechtsanwältin
Standort: Dillingen
W+ST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Münchener Straße 1
66763 Dillingen
Telefon: 06831 / 698 510
Regine Meiser
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Standort: Dillingen
W+ST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Münchener Straße 1
66763 Dillingen
Telefon: 06831 / 698 510
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