Förderung von E-Fahrzeugen ab 2023

Ein Überblick zu Umweltbonus und Dienstwagenversteuerung

 

Finanzielle Kaufanreize für E-Autos gibt es bereits seit einigen Jahren. Häufige Veränderungen dieser Kaufanreize sorgen jedoch für Verwirrung bei potenziellen Käufern. Im Folgenden gehen wir deshalb auf die Regelungen ein, die ab dem 1. Januar 2023 gelten.

Generell gibt es zwei Förderschienen für E-Fahrzeuge:

  1.  kann der Kaufpreis eines E-Autos durch den sogenannten Umweltbonus reduziert werden.
  2. ist die Besteuerung von elektrisch betriebenen Dienstwagen begünstigt.

1. Kaufprämie Umweltbonus:

Die Förderung beim Kauf von E-Fahrzeugen wird zum 1. Januar 2023 neu ausgerichtet. Der Kauf von reinen Elektroautos (die batterie- oder brennstoffzellenbetrieben sind), wird weiterhin gefördert. Hybrid-Fahrzeuge werden ab Januar 2023 nicht mehr gefördert.

Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 12 Monate auf den Antragsteller zugelassen sein. Neben Neuwagen sind auch junge Gebrauchtwagen mit reduzierter Fördersumme förderfähig.

Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis (des Basismodells ohne Sonderausstattung) von 40.000 Euro werden mit insgesamt 6.750 Euro gefördert, davon beträgt die Bundesförderung 4.500 Euro, der Herstelleranteil 2.250 Euro. Fahrzeuge bis 65.000 Euro Nettolistenpreis erhalten eine Förderung von 4.500 Euro (3.000 Euro Bundesanteil, 1.500 Euro Herstelleranteil). Bis Ende August 2023 gilt diese Regelung für alle Käufer. Ab dem 1. September 2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt, Unternehmen sind dann nicht mehr antragsberechtigt.

Ab dem 1. Januar 2024 gilt eine weitere Einschränkung, indem auch reine E-Autos nur noch bis zu einem Nettolistenpreis von 45.000 Euro und mit maximal 4.500 Euro (3.000 Euro Bundesanteil plus 1.500 Euro Herstelleranteil) gefördert werden.

Wie bisher kann der Förderantrag erst nach Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Fahrzeuge, die bereits bestellt sind, aber erst im Jahr 2023 ausgeliefert werden, unterliegen somit den neuen Regelungen.

2. Steuerliche Begünstigung von E-Fahrzeugen als Dienstwagen

 

Firmenwagenversteuerung bleibt bis 2025 gleich

Bei Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs (Firmenwagen bzw. Dienstwagen) entsteht für die private Nutzung des Firmenwagens ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Für die Ermittlung der privaten Nutzung kann ein Fahrtenbuch geführt werden.  Üblicherweise wird dieser Privatanteil aber mit der pauschalen Nutzungswertmethode, der sogenannten ‚1%-Regelung‘ berücksichtigt. Mit Aufkommen der Elektromobilität hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren die Bewertung mehrfach nach verschiedenen Kriterien geändert und so einen wahren Dschungel geschaffen.

Zuletzt hat sich die Berücksichtigung des Privatanteils für vollelektrische Fahrzeuge zum 1.1.2019 und für Hybridfahrzeuge zum 1.1.2022 geändert. Somit ist für 2023 und 2024 keine Änderung vorgesehen. Ab 2025 werden an Hybridfahrzeuge höhere Anforderungen gestellt, um in die vergünstigte Besteuerung zu kommen:

Derzeit ist bei Anschaffung eines voll elektrischen Fahrzeugs der Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattung nur zu einem Viertel in die Bewertung für die pauschale 1%-Methode einzubeziehen, allerdings nur, wenn dieser 60.000 Euro nicht übersteigen (‚0,25 %-Ansatz‘). Liegt er höher, ist die Bewertung mit der Hälfte des Bruttolistenpreises anzusetzen (‚0,5%-Ansatz‘). Die Regelung gilt bis 2030.

Für Hybridfahrzeuge ist die Hälfte (‚0,5%-Ansatz‘) des Bruttolistenpreises inkl. Sonderausstattung heranzuziehen, wenn die elektrische Reichweite mindestens 60 km beträgt oder der Co2-Ausstoß nicht über 50 Gramm pro Kilometer liegt. Bis 2024 muss das Fahrzeug eine elektrische Reichweite von 60 km haben, ab 2025 muss es 80 km elektrisch fahren können. Diese Regelung gilt bis 2030.

Werden die Kriterien nicht eingehalten, erfolgt der Ansatz mit 1%.

Folgendes Schaubild verdeutlicht die aktuellen Regelungen:

Ihre Ansprechpartner
Jochen Engels
Geschäftsführer
Standort: Saarlouis
W+ST L-Consult GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft
Ludwig-Balzer-Allee 5
66740 Saarlouis
Telefon: 06831 / 76916-19
Patrick Rosar
Innovations- und Fördermittelmanagement
Standort: Dillingen
W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Münchener Straße 1
66763 Dillingen
Telefon: 0 68 31 / 762 119
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