Die im Frühjahr 2020 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg bzw. der Französischen Republik getroffenen Vereinbarungen zur Besteuerung von Grenzpendlern wurden durch entsprechende Nachvereinbarungen verlängert:
BMF-Schreiben betreffend Grenzpendler Luxemburg DBA-Verständigungsvereinbarung vom 07.10.2020.
BMF-Schreiben betreffend Grenzpendler Luxemburg DBA-Verständigungsvereinbarung vom 03.04.2020.
BMF-Schreiben betreffend Grenzpendler Frankreich Verlängerung DBA-Konsultationsvereinbarung vom 13.05.2020.
BMF-Schreiben betreffend Grenzpendler Frankreich DBA-Konsultationsvereinbarung vom 13.05.2020.

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